Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz
Das Standesrecht ahndet die Verletzung von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen z.B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern.
Das Disziplinarrecht ahndet dienstliche Verfehlungen bei Beamten, Wehrpflichtigen und Berufssoldaten, und kommt daher in dieser Vertragsart weniger in Betracht.
Beispiel Standesrecht:
Als Arzt oder Rechtsanwalt möchten Sie Ihren Bekanntheitsgrad steigern und schalten in der Zeitung Anzeigen. Sie erhalten ein Standesrechtsverfahren der Ärzte- oder Rechtsanwaltskammer wegen Verstoß gegen das Werbeverbot.