Der Steuer-Rechtsschutz

Der Steuer-Rechtsschutz

In steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten, wenn im beruflichen Bereich um die Höhe der Steuern gestritten wird.

Der Versicherungsschutz greift wie der Name schon sagt, erst vor Gerichten, also ab Klageerhebung nicht aber wenn Sie anwaltlichen Rat im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens in Anspruch nehmen wollen.

Der Steuerrechtsschutz vor Gerichten hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.

Im beruflichen Bereich bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle für die Firma relevanten Steuerarten so z.B. auf Lohnsteuer (Mitarbeiter), Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer.

In einem Prozess vor Finanzgerichten können an Stelle eines Rechtsanwaltes auch Steuerberater als Beistand zugelassen werden. Bei der hier gewählten Vertragsart Berufsrechtsschutz für Selbständige ist der Steuerrechtsschutz vor Gerichten für den Verkehrsbereich oder den Wohnungs- und Grundstücksbereich nicht enthalten.


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