Berufs-Rechtsschutz Firmen, Vereine und Selbständige
Die Leistungen sind in dieser Rechtsschutzart auf den privaten und bei Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit auch auf den beruflichen Bereich zugeschnitten.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete, gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers. Mitversichert sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Endet der Versicherungsvertrag durch Berufsaufgabe oder Tod des Versicherungsnehmers, wird ihm bzw. seinen Erben Versicherungsschutz auch für Rechtsschutzfälle gewährt, die innerhalb von drei Jahren nach der Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten und im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein genannten Eigenschaft des Versicherungsnehmers stehen.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
Versicherungsumfang
- Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Empfehlenswert
- Der Berufsrechtsschutz für alle Selbständigen ist insbesondere dann empfehlenswert, wenn Sie angestellte Mitarbeiter haben.