Die Deckungssumme

Die Deckungssumme

Die Leistungsobergrenze wird als Deckungssumme oder auch Versicherungssumme bezeichnet. Bis zu dieser Höhe werden in der Regel die Kosten für Ihre Interessenwahrnehmung vom Versicherer übernommen. Zu leistende Zahlungen für Sie selbst und für die mitversicherten Personen werden immer zusammengerechnet, wenn derselbe Rechtsschutzfall vorliegt. Gleiches gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel in Europa die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (meist zwischen 200.000 bis 250.000 Euro). Einige wenige Versicherer bieten auch Tarife mit unbegrenzter Deckung an.

Übernommen werden in aller Regel :

Bei allen Versicherern die den Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung weltweit ausgedehnt haben gilt, das die Versicherungssumme in der weltweiten Deckungsvariante niedriger ist als im europäischen Geltungsraum. (meist 100.000,- €).


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