Die Deckungssumme
Die Leistungsobergrenze wird als Deckungssumme oder auch Versicherungssumme bezeichnet. Bis zu dieser Höhe werden in der Regel die Kosten für Ihre Interessenwahrnehmung vom Versicherer übernommen. Zu leistende Zahlungen für Sie selbst und für die mitversicherten Personen werden immer zusammengerechnet, wenn derselbe Rechtsschutzfall vorliegt. Gleiches gilt für Zahlungen aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel in Europa die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme (meist zwischen 200.000 bis 250.000 Euro). Einige wenige Versicherer bieten auch Tarife mit unbegrenzter Deckung an.
Übernommen werden in aller Regel :
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des von Ihnen gewählten Rechtsanwaltes,
- Kosten für einen weiteren Anwalt, falls ein ausländisches Gericht zuständig ist, oder größere Entfernungen zwischen dem Wohnort und Gerichtsstand liegen,
- die Gerichtskosten sowie Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens.
- Kosten für eine Strafkaution können ebenfalls übernommen werden.
- Des Weiteren Zeugengelder und Sachverständigenhonorare sowie Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss.
- Außerdem zahlen die Versicherer in der Regel die Kosten der Reise des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen angeordnet ist.
- Kosten, die freiwillig oder ohne gesetzliche Verpflichtung vom Versicherungsnehmer gezahlt werden z.B. Anwaltshonorare, die über den gesetzlichen Gebührensätzen liegen, werden nicht erstattet.
Bei allen Versicherern die den Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung weltweit ausgedehnt haben gilt, das die Versicherungssumme in der weltweiten Deckungsvariante niedriger ist als im europäischen Geltungsraum. (meist 100.000,- €).