Der Schadenersatzrechtsschutz
Dieser Rechtsschutz hilft bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer. Und zwar unabhängig davon, ob Sie diese gegen eine Privatperson, eine Firma, das Land, den Bund oder gegen eine öffentlich rechtliche Einrichtung geltend machen wollen.
Versicherungsschutz besteht bei :
Personenschäden
- des Fahrers,
Sachschäden
- es geht um die Erstattung von Reparaturkosten, Abschleppkosten, Wiederherstellungskosten, im Zusammenhang mit Wertgutachten anfallende Gutachterkosten, Ansprüche wegen Wertminderungsausgleich.
- Es geht um die Erstattung von persönlichem Gepäck oder Ausrüstung, die der Fahrer mit sich geführt haben.
Vermögensschäden
- Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Ihre Rechte geltend machen wegen Verdienstausfall und Schmerzensgeld oder entgangenem Umsatz.
- Sie hatten einen Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht ersetzen.
Achtung:
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Schadenersatzrechtsschutzversicherung gegen Sie gerichtete Schadenersatzansprüche abzuwehren oder auf deren Richtigkeit zu überprüfen, hier zu benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.