Der Fahrerrechtsschutz
Die Leistungen in dieser Rechtsschutzart sind auf alle verkehrsrelevanten Bereiche zugeschnitten.
Der Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz besteht hier für die im Versicherungsschein genannte Person bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges und Anhängers zu Lande, zu Wasser oder in der Luft, das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Versicherungsumfang
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Versicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr als
- Fahrgast,
- Fußgänger und
- Radfahrer
Mitversicherte gibt es bei dieser Vertragsform nicht , auch mitfahrende Insassen, Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs können keinerlei Leistung beanspruchen.
Besonderheiten
- Im Fahrerrechtsschutz und in allen anderen den Verkehrsbereich betreffenden Versicherungsarten besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Fahrer bei Eintritt des Rechtschutzfalles im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis ist, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt, und das Fahrzeug selbst ordnungsgemäß zugelassen war.
- Wird auf die im Versicherungsschein genannte Person während der Laufzeit des Vertrages ein Fahrzeug zu Lande zugelassen oder mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Versicherungsschutz in einen solchen nach § 21 (Verkehrs-Rechtsschutz) um. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen die im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Fahrzeugs stehen, sind im Rahmen einer Vorsorgeversicherung bereits im Vertrag beinhaltet.
Empfehlenswert
- Der reine Fahrerrechtsschutz ist empfehlenswert für
- Alle die zwar im Besitz eines Führerscheines sind, aber kein eigenes Fahrzeug besitzen, und beruflich oder privat häufig mit gemieteten oder geliehenen fremden Fahrzeugen fahren.