Rechtsschutzversicherung - Fahrzeug
Die Leistungen in dieser Rechtsschutzart sind auf bestimmte Fahrzeuge zugeschnitten.
Der Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter oder Entleiher, für ein oder mehrere im Versicherungsschein bezeichnete Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhänger (Fahrzeug), also auch dann, wenn diese Fahrzeuge nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder nicht auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Versicherungsumfang
- Versicherungsschutz besteht mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für den Versicherungsnehmer auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in seiner Eigenschaft als
- Fahrgast,
- Fußgänger und
- Radfahrer
Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs.
Besonderheiten
- Im Verkehrsrechtschutz und in allen anderen den Verkehrsbereich betreffenden Versicherungsarten besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Fahrer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis ist, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt, und das Fahrzeug selbst ordnungsgemäß zugelassen war.
- Wird ein versichertes Fahrzeug veräußert oder fällt es auf sonstige Weise weg (z.B. durch Unfall), besteht Versicherungsschutz für das Folgefahrzeug. Die Veräußerung oder der Wegfall sind anzuzeigen und das Folgefahrzeug ist zu benennen. Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht erstreckt sich in diesen Fällen auf den Vertrag, der dem tatsächlichen oder beabsichtigten Erwerb des Folgefahrzeuges zugrunde liegt.
- Da immer nur die bezeichneten Fahrzeuge versichert sind, muss jedes weitere Fahrzeug gemeldet werden, wenn der Versicherungsschutz auch auf dieses Fahrzeug ausgedehnt werden soll.
Empfehlenswert
- Der reine Fahrzeugrechtsschutz ist empfehlenswert für
- Alle die nur ein bestimmtes Fahrzeug versichern möchten, insbesondere dann, wenn dieses Fahrzeug nicht auf den eigenen Namen zugelassen ist.