Der Arbeitsrechtsschutz

Der Arbeitsrechtsschutz

Sowohl für den Arbeitnehmer (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige), als auch für den Arbeitgeber (Firmenrechtsschutz) kann eine solche Versicherung in Betracht kommen.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, oder in einem öffentlich -rechtlichen Dienstverhältnis stehen, gewährt Ihnen der Arbeitsrechtsschutz Rechtsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehen, insbesondere wenn Ihnen gekündigt wird,

Sind Sie Arbeitgeber kann der Versicherungsschutz in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

Arbeitsgerichte:

Um den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer im Falle eines verlorenen Prozesses nicht auch noch mit den Anwaltskosten des Arbeitgebers zu belasten, gilt bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht eine Besonderheit.

Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, auch dann, wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen, haben Sie Ihre Kosten selbst zu tragen (sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben).


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