Der Arbeitsrechtsschutz
Sowohl für den Arbeitnehmer (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige), als auch für den Arbeitgeber (Firmenrechtsschutz) kann eine solche Versicherung in Betracht kommen.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, oder in einem öffentlich -rechtlichen Dienstverhältnis stehen, gewährt Ihnen der Arbeitsrechtsschutz Rechtsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzung, die aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehen, insbesondere wenn Ihnen gekündigt wird,
- bei Arbeitsentgeldfragen,
- Urlaubsansprüchen und Urlaubsgeld,
- dem Arbeitsschutz,
- Schadensersatzfragen,
- der Altersversorgung,
- der Zeugniserteilung
- oder für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderung, Versetzung oder Beihilfen im Krankheitsfall.
- wenn Sie als Versicherungsnehmer Streitigkeiten mit Kollegen haben, kann dies teilweise auch vom Arbeitsrechtsschutz übernommen werden.
Sind Sie Arbeitgeber kann der Versicherungsschutz in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:
- ein Mitarbeiter wurde wegen seines Verhaltens Kunden gegenüber von Ihnen mehrmals abgemahnt, dennoch blieben die Abmahnungen erfolglos und Sie sprachen die Kündigung für diesen Mitarbeiter aus. Nun erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage.
- Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt. Das von Ihnen ausgestellte Zeugnis entspricht nicht seinen Vorstellungen und er schaltet einen Rechtsanwalt ein.
Arbeitsgerichte:
Um den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer im Falle eines verlorenen Prozesses nicht auch noch mit den Anwaltskosten des Arbeitgebers zu belasten, gilt bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht eine Besonderheit.
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, auch dann, wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen, haben Sie Ihre Kosten selbst zu tragen (sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben).