Der Schadenersatzrechtsschutz

Der Schadenersatzrechtsschutz

Um Ihre eigenen Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Schädiger oder dessen Versicherer durchzusetzen, hilft Ihnen eine Schadenersatzrechtsschutzversicherung unabhängig davon, ob Sie diese gegen eine Privatperson, eine Firma, das Land, den Bund oder gegen eine öffentlich rechtliche Einrichtung geltend machen wollen. Versicherungsschutz besteht bei:

Personenschäden

Sachschäden

Vermögensschäden

Als Selbstständiger sind sie nach entsprechendem Vertragsabschluß bei Versicherungsfällen, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit in Zusammenhang stehen auch geschützt.

Beispiel:
Sie erhalten eine Warenlieferung. Der Auslieferer beschädigt einen Teil Ihrer Einrichtung, dennoch weigert sich der Lieferant, den Schaden zu ersetzen, da dies Sache des Auslieferers sei.

Achtung:

Es gehört nicht zu den Aufgaben der Schadenersatzrechtsschutzversicherung gegen Sie gerichtete Schadenersatzansprüche abzuwehren oder auf deren Richtigkeit zu überprüfen, hier zu benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.


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