Der Schadenersatzrechtsschutz
Um Ihre eigenen Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Schädiger oder dessen Versicherer durchzusetzen, hilft Ihnen eine Schadenersatzrechtsschutzversicherung unabhängig davon, ob Sie diese gegen eine Privatperson, eine Firma, das Land, den Bund oder gegen eine öffentlich rechtliche Einrichtung geltend machen wollen.
Versicherungsschutz besteht bei:
Personenschäden
- Sie werden von einem fremden Hund gebissen, es fallen Arzt und Krankenhauskosten an.
- Sie gehen spazieren, fallen in eine Baugrube weil diese nicht ausreichend gesichert war, erleiden einen komplizierten Knochenbruch und wollen Rentenansprüche wegen zeitweise Arbeitsunfähigkeit geltend machen.
- Ihre Hinterbliebenen wollen Versorgungsansprüche gegen den Schädiger geltend machen.
Sachschäden
- Nach einem Autounfall geht es um die Erstattung von Reparaturkosten, Wiederherstellungskosten, im Zusammenhang mit Wertgutachten anfallende Gutachterkosten, Ansprüche wegen Wertminderungsausgleich.
Vermögensschäden
- Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen Ihre Rechte geltend machen wegen Verdienstausfall, und Schmerzensgeld oder entgangenem Umsatz.
- Sie hatten einen Verkehrsunfall. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers will Ihre Mietwagenkosten nicht ersetzen.
Als Selbstständiger sind sie nach entsprechendem Vertragsabschluß bei Versicherungsfällen, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit in Zusammenhang stehen auch geschützt.
Beispiel:
Sie erhalten eine Warenlieferung. Der Auslieferer beschädigt einen Teil Ihrer Einrichtung, dennoch weigert sich der Lieferant, den Schaden zu ersetzen, da dies Sache des Auslieferers sei.
Achtung:
Es gehört nicht zu den Aufgaben der Schadenersatzrechtsschutzversicherung gegen Sie gerichtete Schadenersatzansprüche abzuwehren oder auf deren Richtigkeit zu überprüfen, hier zu benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.