Der Steuerrechtsschutz
In steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen, wenn im privaten Lebensbereich, bei der Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten oder land- forstwirtschaftlicher Tätigkeiten oder im Verkehrsbereich um die Höhe der Steuern gestritten wird.
Der Versicherungsschutz greift, wie der Name schon sagt, erst vor Gerichten, also ab Klageerhebung nicht aber wenn Sie anwaltlichen Rat im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens in Anspruch nehmen wollen.
Der Steuerrechtsschutz vor Gerichten hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.
Im privaten und beruflichen Bereich bezieht sich der Versicherungsschutz auf alle Steuerarten so z.B. auf Lohnsteuer, Einkommensteuer, Schenkungssteuer, Erbschaftsteuer, Vermögenssteuer.
- Das Finanzamt hat Ihre Einkommensteuererklärung nicht anerkannt, es geht um die Anerkennung von Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen oder Abschreibungsregelungen, Ihr Einspruch blieb erfolglos und ein Prozess wird notwendig.
Im Verkehrsbereich betrifft es die Kraftfahrzeugsteuer.
- Das Finanzamt verweigert die Anerkennung der Nachrüstung Ihres PKW als "schadstoffarm".
Im Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz besteht Steuerrechtsschutz für Steuern und Abgaben, welche die versicherte Wohnung, das Gebäude oder Grundstück betreffen.
Sind Sie als Selbstständiger bzw. Unternehmer versichert, so sind Sie bei Versicherungsfällen geschützt, die mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit im Zusammenhang stehen, wenn z.B. Betriebsausgaben dem Grund oder der Höhe nach nicht anerkannt werden.
In einem Prozess vor Finanzgerichten können an Stelle eines Rechtsanwaltes auch Steuerberater als Beistand zugelassen werden.