Wohnungsrechtsschutz - Grundstücksrechtsschutz

Wohnungsrechtsschutz - Grundstücksrechtsschutz

Wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Haus-, Wohnungs-und Grundstückseigentümer oder als Mieter oder Pächter geltend machen müssen, können Sie diese Versicherung in Anspruch nehmen. Beachten Sie, dass beim Grundstücks- und Mietrechtsschutz die jeweils betreffende Eigenschaft gesondert zu versichern ist, also Selbstnutzung und/oder Vermietung.

Versicherungsschutz haben Sie jeweils in der Eigenschaft, die Sie im Antrag angeben ist.

Als Mieter haben Sie Rechtsschutz z.B.

als Vermieter:

Was ist nicht bei der Mieterrechtsschutz versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:


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