Die Leistungen
In erster Linie trägt eine Rechtschutzversicherung die Kosten, die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen können. Wann, wo und in welchem Umfang sie das tut, hängt von den einzelnen Tarifbestimmungen der Versicherer ab, nachfolgend finden Sie die grundlegenden Bestandteile.
Geltungsbereich
- Der Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung ist Europa, die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanaren und Madeira. Einige wenige Versicherer bieten auch weltweiten Versicherungsschutz an. Dieser ist dann zumeist zeitlich begrenzt oder in der Deckungssumme reduziert.
Ausnahmen bilden hier der Sozialgerichtsrechtsschutz und der Steuerrechtsschutz vor Gerichten. Diese Leistungsarten gelten generell nur vor deutschen Gerichten. Eine weitere Ausnahme ist der Beratungsrechtschutz im Familien- und Erbrecht, hier werden nur Beratungskosten eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes getragen.
Gebühren und Kosten
- Die Rechtsschutzversicherung zahlt die gesetzlich festgelegten Gebühren gemäß BRAGO für den eigenen Anwalt, und im Falle des Unterliegens auch für den gegnerischen Anwalt. Dies gilt auch für vom Gericht beauftragte Sachverständigen- und Gutachterkosten sowie Zeugenkosten, Vollstreckungskosten, Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens und Gerichtskosten.
Korrespondenzanwalt
- Die Rechtsschutzversicherung zahlt dem Grunde nach nur die Kosten für einen Anwalt. Wohnt der Versicherungsnehmer aber mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt, werden zusätzlich die Kosten für einen Korrespondenzanwalt gezahlt.
Ausnahme sind hier der Straf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie der Disziplinar- und Standesrechtsschutz, in diesen Sparten besteht kein Anspruch auf die Übernahme der Kosten eines Korrespondenzanwaltes.
Nebenklagekosten
- Die Rechtsschutzversicherung zahlt keine Nebenklagekosten, wenn der Versicherungsnehmer selbst aktiv eine Nebenklage anstrengt. Nebenklagekosten werden z.B. dann getragen, wenn auf der Gegenseite die Hinterbliebenen in einem gegen Sie gerichteten Verfahren als Nebenkläger auftreten, Sie den Prozess verlieren und das Gericht Ihnen die Kosten der Gegenseite auferlegt.
Gutachterkosten
- Die Rechtsschutzversicherung zahlt Gutachter und Sachverständigenkosten nur, wenn diese Personen vom Gericht bestellt wurden. Eine Ausnahmeregelung gilt für den Verkehrsbereich bei Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie bei Verfahren um Kauf- und Reparatur eines Kraftfahrzeuges. Bei diesen Verfahren werden auch die Kosten eines vom Versicherungsnehmer beauftragten öffentlich bestellten Gutachters erstattet.
Ausland
- Die Rechtsschutzversicherung hilft auch im Ausland gemäß dem in den Versicherungsbedingungen definierten Geltungsbereich. Der Versicherer hilft Ihnen bei der Auswahl eines ortsansässigen Anwalts und trägt dessen gesetzlich festgelegte Gebühren. Zusätzlich werden, wenn der Gerichtsort weiter als 100 km Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt ist, auch die Kosten eines Korrespondenzanwaltes getragen. Zusätzlich werden möglicherweise anfallende Reise- und Übersetzungskosten getragen.
Strafkaution
- Die Rechtsschutzversicherung leistet auch gegebenenfalls notwendige Kautionszahlungen in Form eines zinslosen Darlehens in der vertraglich vereinbarten Höhe, um der Inhaftierung des Versicherungsnehmers vorzubeugen.