Nicht versicherbare Bereiche

Nicht versicherbare Bereiche

Eine Rechtsschutzversicherung kann leider nicht alle Bereiche abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen. Es gibt daher bestimmte Bereiche, die grundsätzlich nicht versichert sind.

Hierzu zählen:

Im Erbrecht werden allgemein die Kosten für eine Beratung beim Anwalt übernommen, wenn eine veränderte Rechtslage z.B. durch den Tod eines Erblassers dies notwendig macht. Gleiches gilt in der Regel für das Familienrecht. Ehescheidungs- und Unterhaltsklagen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.


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