Der Arbeitsrechtsschutz
gewährt Ihnen Rechtsschutz für außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen, wenn z.B. der mitversicherte Ehepartner als Arbeitnehmer oder in einem öffentlich -rechtlichen Dienstverhältnis tätig ist, in folgenden Fällen,
- bei Arbeitsentgeldfragen,
- Urlaubsansprüchen und Urlaubsgeld,
- dem Arbeitsschutz,
- Schadensersatzfragen,
- der Altersversorgung,
- der Zeugniserteilung
- bei Kündigung
- oder für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen aus einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche z.B. Streitigkeiten in Bezug auf Einstufung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, Beförderung, Versetzung oder Beihilfen im Krankheitsfall.
- wenn Sie als Versicherungsnehmer Streitigkeiten mit Kollegen haben, kann dies teilweise auch vom Arbeitsrechtsschutz übernommen werden.
Arbeitsgerichte:
Um den wirtschaftlich schwächeren Arbeitnehmer im Falle eines verlorenen Prozesses nicht auch noch mit den Anwaltskosten des Arbeitgebers zu belasten, gilt bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht eine Besonderheit.
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, auch dann, wenn Sie einen Prozess gegen Ihren Arbeitgeber gewinnen, haben Sie Ihre Kosten selbst zu tragen (sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben).