Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
In dieser Rechtsschutzart sind die Leistungen auf den privaten und bei Ausübung einer Nichtselbständigen Tätigkeit auch auf den beruflichen Bereich zugeschnitten, zusätzlich ist der Leistungsumfang der Verkehrsrechtsschutz mitversichert.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Verkehrsbereich und für den privaten und den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, wenn dieser keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Bruttoumsatz von mehr als XY ,- € - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - ausübt. (Die hier mit XY angegebene Summe variiert je nach Versicherer zwischen 6.000,- und 18.000,- € p.a.)
Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten auch nebenberuflichen selbständigen Tätigkeiten.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits- und Berufsrechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Versicherungsumfang
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Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die als mitversicherte aufgeführten Personen im privaten und beruflichen Bereich.
Im Verkehrsbereich insbesondere in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch zu Lande gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers und alle Personen als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge; und in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges, das weder ihnen gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Und als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer
Mitversichert in gleichem Umfang sind
- der eheliche oder in den Versicherungsschein eingetragenen sonstige Lebenspartner,
- die minderjährigen Kinder,
- die unverheirateten volljährigen Kinder unter 25 Jahren bis zur erstmaligen Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in Ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen eines elterlichen Fahrzeuges. Für eigenen Fahrzeuge brauchen die Kinder eine eigene Rechtsschutzversicherung.
- ein im Haushalt des Versicherungsnehmers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.
Diese Vertragsart kann auch als Single-Tarif versichert werden, hierbei entfällt dann der Versicherungsumfang für die mitversicherten Personen.
- Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Besonderheiten
- Im Verkehrsrechtschutz und in allen anderen den Verkehrsbereich betreffenden Versicherungsarten besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Fahrer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis ist, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt, und das Fahrzeug selbst ordnungsgemäß zugelassen war.
Empfehlenswert
- Der Privat- , Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige ist empfehlenswert für
- Alle motorisierten Arbeitnehmerfamilien, daher handelt es sich auch um eine der am häufigsten genutzten Rechtsschutzversicherungskombinationen.