Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige
In dieser Rechtsschutzart sind die Leistungen auf den privaten und bei Ausübung einer Selbständigen Tätigkeit auch auf den beruflichen Bereich zugeschnitten, zusätzlich ist der Leistungsumfang der Verkehrsrechtsschutz mitversichert .
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers, und für den Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungsschein genannte Person auch im privaten Bereich und für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Erweiterbare Leistungen
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen,Selbständige und freiberuflich Tätige
- Rechtsschutz für Ärzte in Regressverfahren
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen
Versicherungsumfang
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und die als Mitversicherte aufgeführten Personen im privaten und beruflichen Bereich.
Im Verkehrsbereich insbesondere in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen und als Mieter jedes von ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch zu Lande gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers und alle Personen als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge; und in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges, das weder ihnen gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist. Und als Fahrgast, Fußgänger oder Radfahrer.
Mitversichert in gleichem Umfang sind
- der eheliche oder in den Versicherungsschein eingetragenen sonstige Lebenspartner,
- die minderjährigen Kinder,
- die unverheirateten volljährigen Kinder unter 25 Jahren bis zur erstmaligen Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses in Ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder Insassen eines elterlichen Fahrzeuges. Für eigenen Fahrzeuge brauchen die Kinder eine eigene Rechtsschutzversicherung.
- ein im Haushalt des Versicherungsnehmers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.
Besonderheiten
- Im Verkehrsrechtsschutz und in allen anderen den Verkehrsbereich betreffenden Versicherungsarten besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Fahrer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis ist, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt, und das Fahrzeug selbst ordnungsgemäß zugelassen war.