Disziplinarrechtsschutz und Standesrechtsschutz

Disziplinarrechtsschutz und Standesrechtsschutz

Dienstliche Verfehlungen bei Beamten, Wehrpflichtigen und Berufssoldaten werden durch das Disziplinarrecht geahndet. Dieser Baustein kann bei der Versicherungsart Privat-Rechtsschutz für Selbständige nur dem Partner des Selbständigen dienen.

Das Standesrecht ahndet die Verletzung von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen z.B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern.

Beispiel Disziplinarrecht:

Diesen Rechtsschutz können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn Ihnen z.B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.

Beispiel Standesrecht:

Ein Arzt möchte seinen Bekanntheitsgrad steigern und schaltet in der Zeitung Anzeigen. Er erhält ein Standesrechtsverfahren der Ärztekammer wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot.


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