Disziplinarrechtsschutz und Standesrechtsschutz
Bei Beamten, Wehrpflichtigen und Berufssoldaten werden dienstliche Verfehlungen durch das Disziplinarrecht geahndet.
Das Standesrecht ahndet die Verletzung von Berufs- und Standespflichten bestimmter Berufsgruppen z.B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten und Apothekern.
Beispiel Disziplinarrecht:
Diesen Rechtschutz können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn Ihnen z.B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird.
Beispiel Standesrecht:
Ein Arzt möchte seinen Bekanntheitsgrad steigern und schaltet in der Zeitung Anzeigen. Er erhält ein Standesrechtsverfahren der Ärztekammer wegen Verstoßes gegen das Werbeverbot.