Der Schadenersatzrechtsschutz

Der Schadenersatzrechtsschutz

Um Ihre Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger oder dessen Versicherer durchzusetzen,ist eine Schadenersatzrechtsschutz hilfreich. Unabhängig davon, ob Sie diese gegen eine Privatperson, eine Firma, das Land, den Bund oder gegen eine öffentlich rechtliche Einrichtung geltend machen wollen. Versicherungsschutz besteht bei:

Personenschäden

Sachschäden

Vermögensschäden

Achtung:

Es gehört nicht zu den Aufgaben der Schadenersatzrechtsschutzversicherung gegen Sie gerichtete Schadenersatzansprüche abzuwehren oder auf deren Richtigkeit zu überprüfen, hierzu benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung.


Seite drucken Diese Seite als E-Mail versenden Diese Seite als Bookmark Zur vorherigen Seite Nach oben
Copyright © ACIO 2012