Privatrechtsschutz und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
Die Leistungen sind in dieser Rechtsschutzart auf den privaten und bei Ausübung einer Nichtselbständigen Tätigkeit auch auf den beruflichen Bereich zugeschnitten.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für den privaten und den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, wenn dieser keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Bruttoumsatz von mehr als XY ,- € - bezogen auf das letzte Kalenderjahr - ausübt. (Die hier mit XY angegebene Summe variiert je nach Versicherer zwischen 6.000,- und 18.000,- € p.a.)
Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten auch nebenberuflichen selbständigen Tätigkeiten.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Versicherungsumfang
- Versicherungsschutz besteht auch im Verkehrsbereich, wenn Sie sich mit Fahrzeugen ohne Motor fortbewegen oder als Fußgänger oder Insasse fremder Fahrzeuge am Verkehr teilnehmen.
Mitversichert in gleichem Umfang sind
- der eheliche oder in den Versicherungsschein eingetragene sonstige Lebenspartner,
- die minderjährigen Kinder,
- die unverheirateten volljährigen Kinder unter 25 Jahren bis zur erstmaligen Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses,
- ein im Haushalt des Versicherungsnehmers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers / Lebenspartners.
- Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer eines Motorfahrzeugs...... er umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Empfehlenswert
- Der Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige ist empfehlenswert für
- Alle, die in einem nichtselbständigen Anstellungsverhältnis arbeiten, gegebenenfalls Familie haben, kein eigenes Kfz. besitzen, möglicherweise auch keinen Führerschein haben oder wenn doch, dann nur sehr selten mit fremden Fahrzeugen fahren.