Privatrechtsschutz für Selbständige

Privatrechtsschutz für Selbständige

die Leistungen sind in dieser Rechtsschutzart auf den privaten Bereich zugeschnitten.

Versicherungsschutz

Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, wenn einer oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben. (Für den beruflichen Bereich nur bei Ausübung einer Nichtselbständigen Tätigkeit, das kann im Rahmen der Familienversicherung dem im Angestelltenverhältnis arbeitenden Partner eines Selbständigen dienen.)

Versicherte Leistungsarten

Versicherungsumfang

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