Privatrechtsschutz für Selbständige
die Leistungen sind in dieser Rechtsschutzart auf den privaten Bereich zugeschnitten.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen/eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, wenn einer oder beide eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.
(Für den beruflichen Bereich nur bei Ausübung einer Nichtselbständigen Tätigkeit, das kann im Rahmen der Familienversicherung dem im Angestelltenverhältnis arbeitenden Partner eines Selbständigen dienen.)
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichtsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Versicherungsumfang
- Versicherungsschutz besteht auch im Verkehrsbereich, wenn Sie sich mit Fahrzeugen ohne Motor fortbewegen oder als Fußgänger oder Insasse fremder Fahrzeuge am Verkehr teilnehmen.
Mitversichert in gleichem Umfang sind
- der eheliche oder in den Versicherungsschein eingetragene sonstige Lebenspartner,
- die minderjährigen Kinder,
- die unverheirateten volljährigen Kinder unter 25 Jahren bis zur erstmaligen Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses,
- ein im Haushalt des Versicherungsnehmers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.
- der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer oder Fahrer eines Motorfahrzeugs...... er umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
- Der Privat-Rechtsschutz für Selbständige und freiberuflich Tätige ist empfehlenswert für
- Alle die selbständig oder freiberuflich tätig sind, gegebenenfalls Familie haben, kein eigenes Kfz. besitzen, möglicherweise auch keinen Führerschein haben oder wenn doch, dann nur sehr selten mit fremden Fahrzeugen fahren.