Die Prozesskosten

Die Prozesskosten

In den meisten Fällen werden die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung vom Versicherer, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung übernommen.

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Zivilverfahren

Kosten im Fall des Unterliegens:

eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt und Gerichtsgebühren

Streitwert in EUR 1. Instanz 1. Instanz und 2. Instanz 1. bis 3. Instanz
300,- 225,-    
1.500,- 825,- 1.839,-  
5.000,- 2.138,- 4.811,-  
20.000,- 4.643,- 9.576,-  
50.000,- 7.808,- 17.528,- 26.690,-
100.000,- 10.928,- 24.344,- 41.450,-
1.000.000,- 44.800,- 105.450,- 161.988,-


Rechtsanwaltsgebühren in Strafverfahren und Bußgeldsachen

Die Höhe der Gebühren, welche Rahmengebühren sind, bemessen sich für jeden Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, also der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Wird die Hauptverhandlung vertagt, etwa weil ein Zeuge nicht erscheint, fallen für jeden weiteren Verhandlungstag neue Gebühren an.

  Vertretung nur im Vorverfahren: 1. In Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde 2. In Strafsachen im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Vertretung nur in der Hauptverhandlung (Rechtsanwalt war nicht im Vorverfahren tätig) Vertretung im Vorverfahren und anschließender Hauptverhandlung
1. Instanz  
Amtsgericht 25 - 325 EUR 50 - 650 EUR 75 - 975 EUR
Schöffengericht 25 - 325 EUR 50 - 650 EUR 75 - 975 EUR
Jugendkammer 30 - 380 EUR 60 - 7.650 EUR 90 - 1.140 EUR
Große Strafkammer 30 - 380 EUR 60 - 7.650 EUR 90 - 1.140 EUR
 
2. Instanz   60 - 760 EUR  
Kleine Strafkammer   60 - 760 EUR  
Jugendkammer   60 - 760 EUR  
Große Strafkammer   60 - 760 EUR  
 
3. Instanz (Revision)Oberlandesgericht   60 - 760 EUR  


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