Was ist im Schadensfall zu tun ?
Ist ein Schadensfall eingetreten, stellt sich oft die Frage, ob und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherung leistet. An die Beantwortung dieser Frage sind unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
Wann haben Sie Ihren Vertrag abgeschlossen, ist der Schaden nach Ablauf der Wartezeiten aufgetreten, wurde der fällige Versicherungsbeitrag bezahlt, welche Leistungsarten beinhaltet Ihr Vertrag und und und...
Um all diese Fragen schnell und zuverlässig klären zu können, unterhalten alle guten Rechtschutzversicherer heute eine Schadenhotline, an die Sie sich unter Nennung Ihrer Versicherungsnummer wenden können. Dort erfahren Sie dann konkret, ob der geschilderte Schaden in den Leistungsumfang Ihrer Rechtschutzversicherung fällt.
Ist dies der Fall, haben Sie das Recht, sich einen eigenen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu suchen. Haben Sie noch keinen Anwalt Ihres Vertrauens gefunden, unterstützt Sie Ihre Rechtsschutzversicherung bei der Suche nach einem fachlich kompetenten Anwalt.
Beim Gang zum Anwalt sollten Sie unbedingt Ihre Versicherungspolice- bzw. Versicherungskarte mitbringen, schildern Sie dort Ihr Anliegen. Im Regelfall nimmt Ihr Anwalt anschließend Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung auf, um eine Kostendeckungszusage einzuholen. Ihr Versicherer wird prüfen, ob Sie über den notwendigen Versicherungsschutz verfügen und ob der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.
Sie müssen den Versicherer und den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles unterrichten, Beweismittel angeben und auf Verlangen auch Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Sie müssen dem Versicherer auf Verlangen Auskunft über den Stand der Angelegenheit geben.
Sie haben alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.
Sagt der Versicherer Kostendeckung zu, so übernimmt er in der Regel Ihre Kosten im Rahmen der Zusage direkt, so dass Sie selbst kein Geld vorstecken müssen. Sie sind in diesem Falle verpflichtet, den Versicherer während des Rechtsstreits über den Stand der Dinge zu informieren, dieses wird normalerweise Ihr Anwalt für Sie übernehmen.
Lehnt der Versicherer die Kostendeckung ab, steht es Ihnen selbstverständlich frei, die Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn Sie diese für ungerechtfertigt halten. Eine Ablehnung wegen fehlender Aussichten auf Erfolg können Sie jedoch zuvor in einem besonderen außergerichtlich Verfahren überprüfen lassen.
Sie sollten darauf achten, dass der sogenannte "Stichentscheid" und nicht das kundenunfreundlichere "Schiedsgutachterverfahren" akzeptiert wird. Bestehen Zweifel über die Erfolgsaussichten kann es unklar sein, ob der Versicherer leisten muss. Beim Stichentscheid fügt sich der Versicherer der Meinung des vom Kunden beauftragten Anwaltes. Beim Schiedsgutachterverfahren dagegen entscheidet ein von der am Wohnort des Kunden ansässigen Anwaltskammer beauftragter Gutachter.