Die Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung

Sie können eine Selbstbeteiligung vereinbaren, um den laufenden jährlichen Versicherungsbeitrag zu reduzieren, oder um ihn so gering wie möglich zu halten. Diese liegt in der Regel zwischen 100,- und 250,- Euro je Rechtsschutzfall, gegebenenfalls kann bei einigen Tarifen auch eine davon abweichende höhere Selbstbeteiligung vereinbart werden.

Es ist darauf zu achten ob dieser Betrag pro Schadensfall, oder pro Rechtsschutzfall zu bezahlen ist, denn aus einem Schaden könnten sich durchaus mehrere Rechtsschutzfälle entwickeln.


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