Steuerrechtsschutz

Steuerrechtsschutz

Zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten im Verkehrsbereich, wenn um die Höhe der Steuern gestritten wird.

Der Versicherungsschutz greift, wie der Name schon sagt, erst vor Gerichten, also ab Klageerhebung nicht aber, wenn Sie anwaltlichen Rat im Rahmen des außergerichtlichen Widerspruchsverfahrens in Anspruch nehmen wollen.

Der Steuerrechtsschutz vor Gerichten hat in den einzelnen Vertragsarten der Rechtsschutzversicherung unterschiedliche Leistungsinhalte.

Im Verkehrsbereich trifft es meistens die Kraftfahrzeugsteuer.


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