Der Verkehrsrechtsschutz
Die Leistungen sind in dieser Rechtsschutzart auf alle verkehrsrelevanten Bereiche zugeschnitten.
Versicherungsschutz
- Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn zugelassenen, oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Fahrzeugs und Anhängers. Und als Mieter jedes von ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch zu Lande gemieteten Motorfahrzeuges sowie Anhängers. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte Insassen dieser Motorfahrzeuge.
Der Versicherungsschutz kann auf gleichartige Motorfahrzeuge beschränkt werden. Als gleichartig gelten jeweils Krafträder, Personenkraft- und Kombiwagen, ...sowie Anhänger.
Versicherte Leistungsarten
- Schadenersatzrechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
Versicherungsumfang
- Versicherungsschutz besteht mit Ausnahme des Rechtsschutzes im Vertrags- und Sachenrecht für den Versicherungsnehmer auch bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr in seiner Eigenschaft als
- Fahrer jeden Fahrzeuges, das weder ihm gehört noch auf ihn zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen ist,
- Fahrgast,
- Fußgänger und
- Radfahrer
Mitversichert als berechtigte Fahrer und Insassen wie auch als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sind
- der eheliche oder in den Versicherungsschein eingetragene sonstige Lebenspartner
- die minderjährigen Kinder
- die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
- ein im Haushalt des Versicherungsnehmers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers/Lebenspartners.
Besonderheiten
- Im Verkehrs Rechtsschutz und in allen anderen den Verkehrsbereich betreffenden Versicherungsarten, besteht der Versicherungsschutz nur dann, wenn der Fahrer bei Eintritt des Rechtschutzfalles im Besitz der benötigten Fahrerlaubnis ist, zum Führen des Fahrzeugs berechtigt und das Fahrzeug selbst ordnungsgemäß zugelassen war.
Empfehlenswert
- Der reine Verkehrsrechtsschutz ist empfehlenswert für
- Alle, die den Versicherungsschutz auf den Verkehrsbereich begrenzen wollen und auf die zumindest eines oder mehrere Fahrzeuge zugelassen sind.
- Personen, die beruflich oder privat häufig gemietete oder geliehene fremde Fahrzeuge fahren.