Wer ist versichert ?

Wer ist versichert ?

In einer Rechtsschutzversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer, Ihr Ehepartner, alle minderjährigen Kinder sowie die volljährigen Kinder in der Regel bis zum 25. Lebensjahr, sofern sie noch keinen eigenen Beruf ausüben, versichert. Die Mitversicherung gilt bei einigen Versicherern auch im Verkehrsbereich für den Fall, dass die volljährigen Kinder eigene Fahrzeuge haben. Genauere Informationen dazu sind aus den einzelnen Angeboten zu entnehmen.

Nichteheliche Lebenspartner können in der Regel auf Wunsch mitversichert werden. Hierzu kann die Angabe des Lebenspartners im Versicherungsvertrag wichtig sein, insbesondere zur Vermeidung von Rückfragen im Rechtsschutzfall.

Besteht ein Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige so sind meist auch die bei Ihnen beschäftigten Personen in ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt. Beachten Sie aber, dass die in einem Vertrag mitversicherten Personen nicht gegen Sie oder gegeneinander vorgehen können.


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