Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz für die Rechtsschutzversicherung gilt uneingeschränkt in Europa und den Mittelmeerländern. Einige Versicherer bieten zusätzlich einen weltweiten Versicherungsschutz an, dieser ist allerdings meist zeitlich begrenzt (nur bis zu sechs Wochen) und gilt in der Regel für Auslandsaufenthalte aus nicht beruflichen Gründen. Ausgenommen sind ebenfalls Immobilienstreitigkeiten z.B. bei Kauf und Verkauf sowie Timesharing-Verträge im Ausland.
Die Höhe der Kosten, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden sind in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt, bzw. werden in den vor Abschluss eines Vertrages eingeholten Angeboten benannt.