Die Vertragsarten
Um maßgeschneiderte Versicherungslösung anbieten zu können, werden die einzelnen Leistungsarten in Vertragsarten und diese wiederum in Paketlösungen kombiniert, so dass Sie gemäß Ihrem persönlichen Rechtsschutzbedürfnis auch den benötigten Versicherungsumfang finden.
Ausgehend von den vier wichtigen wesentlichen Lebensbereichen
- Privat
- Arbeit- und Beruf
- Miete, Wohnungs- / Grundstückseigentum
- Verkehr
bieten die Versicherer folgende maßgebliche Formen der Rechtsschutzversicherung an
- Verkehrs-Rechtsschutz (§ 21 ARB)
- Fahrzeug-Rechtsschutz (§ 21.3 ARB)
- Fahrer-Rechtsschutz (§ 22 ARB)
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige (§ 23 ARB)
- Berufs Rechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine (§ 24 ARB)
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige (§ 25 ARB)
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige (§ 26 ARB)
- Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz (§ 27 ARB)
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige (§ 28 ARB)
- Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken (§ 29 ARB)
Innerhalb der Gruppe der Nichtselbständigen wird noch einmal nach Arbeitnehmern, Beamten und Rentnern unterschieden. Die Versicherungen sind als Single oder Familientarif mit und ohne Selbstbeteiligung versicherbar.