Die Vorvertraglichkeit

Die Vorvertraglichkeit

Es wird kein Versicherungsschutz übernommen, wenn sich der Anlass für den Rechtsstreit vor dem vertraglichen Beginn der Versicherung ereignet hat. Also keinen Rechtsschutztarif abschließen, wenn Sie schon vor Gericht stehen. Die gelten dann nur für zukünftige Rechtsangelegenheiten.


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