Anwalt wählen

Anwalt wählen

Sie können selbst einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen (freie Anwaltswahl) wenn ein Rechtsschutzfall eintritt. Zu beachten ist jedoch, dass höchstens die Vergütung im Rahmen der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Rechtsanwälte übernommen werden. Ein darüber hinausgehendes Anwaltshonorar ist durch die Rechtsschutzversicherung nicht gedeckt.

Möchten Sie den Anwalt wechseln, so ist dies grundsätzlich möglich. Eventuell entstehende Mehrkosten, z.B. durch erneute Einarbeitung des neuen Anwaltes, müssen Sie als Versicherungsnehmer in der Regel selber tragen. Dies gilt insbesondere, wenn Unzufriedenheit mit dem Anwalt der Grund für den Wechsel darstellt. Ausnahmen können gemacht werden, wenn die Ursachen in der Person des Rechtsanwalts begründet liegen, wie z.B. Tod oder Berufsaufgabe, die eine Anwaltswechsel notwendig machen.


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