Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz

Sie erhalten Versicherungsschutz durch den Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, wenn Sie sich wegen eines mit einem Buß- oder Verwarngeldes zu belegenden Verfahrens verteidigen müssen. Im Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz wird ebenfalls zwischen fahrlässig und vorsätzlich begangenen Taten unterschieden.

verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit

sonstige Ordnungswidrigkeit

Der Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz gewährt bei sonstigen Verstößen auch dann Versicherungsschutz, wenn es um die Verteidigung gegen den Vorwurf einer nur vorsätzlich begehbaren Ordnungswidrigkeit geht.

Eine sonstige Ordnungswidrigkeit ist beispielsweise

Wird während des gerichtlichen Verfahrens festgestellt, dass Sie die Tat vorsätzlich begangen haben, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend und vom Versicherer bereits erstattet Kosten sind an den Versicherer zurückzuzahlen.


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