Der Straf- Rechtsschutz
Ein sensibles Thema, bei dem zwischen fahrlässigem Vergehen und vorsätzlichem Verbrechen unterschieden wird.
Auch kann eine einmal erteilte Kostenübernahmeerklärung zurückgezogen werden, so dass der Versicherungsschutz auch rückwirkend entfällt, wenn während der gerichtlichen Verhandlung festgestellt wird, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Tat vorsätzlich begangen haben.
Versicherungsschutz besteht nur bei fahrlässig begangenen Delikten, niemals bei vorsätzlichen Straftaten.
verkehrsrechtliche Delikte
- Sind im Umfang der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung nicht enthalten.
sonstige Delikte
Versicherungsschutz besteht bei fahrlässig begangenen Taten:
- Sie wissen um die schadhaften Ziegel auf dem Dach und wollen diese auch bei nächster Gelegenheit austauschen lassen. Zwischenzeitlich wird ein Passant von herunterfallenden Ziegeln schwer verletzt,
(hier greift vorerst Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht) Wenn der Betroffene oder je nach Schwere der Verletzungen seine Hinterbliebenen Strafanzeige stellen, benötigen Sie Rechtschutz.