Wohnungsrechtsschutz - Grundstücksrechtsschutz
Der Versicherungsschutz ist in dieser Rechtsschutzart auf ein im Versicherungsschein genanntes Objekt bezogen. Diese Versicherungsart wird als Ergänzung zu anderen Kombinationen, aber auch als einzelner Baustein angeboten.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und mögliche Mitmieter oder Miteigentümer in der Eigenschaft, die im Versicherungsschein angegeben ist.
- entweder als Eigentümer, Vermieter, Verpächter
- Ihr Mieter zahlt nicht mehr
- Ihr Mieter weigert sich, trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen
- oder als Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter
- bei Mieterhöhungen
- Kündigung
- bei Streit um die Betriebskosten
von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, die im Versicherungsschein bezeichnet sind. Der Wohneinheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplätze sind eingeschlossen.
Versicherte Leistungsarten
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
häufig bei separaten Vertragsformen zusätzlich mit - Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten Rechtschutz
Versicherungsumfang
- Diese Versicherung können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter oder Pächter geltend machen müssen. Beachten Sie, dass beim Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz die jeweils betreffende Eigenschaft gesondert zu versichern ist, also Selbstnutzung und/oder Vermietung.
- Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes,
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet, oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet, oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt,
- der Finanzierung der genannten Vorhaben,
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt,
- Enteignungs-, Planfeststellungs-, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
Empfehlenswert
- der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist empfehlenswert für
- Alle, die sich in der Gruppe der Haus- und Wohnungsmieter, Haus- und Wohnungseigentümer, Pächter, Vermieter und Verpächter wiederfinden.